{"id":231,"date":"2006-10-24T19:24:24","date_gmt":"2006-10-24T18:24:24","guid":{"rendered":"http:\/\/kurios.at\/storys\/231"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"Musikindustrie-will-Wegwerfen-von-CDs-verbieten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kurios.at\/storys\/231\/Musikindustrie-will-Wegwerfen-von-CDs-verbieten\/","title":{"rendered":"Musikindustrie will Wegwerfen von CDs verbieten"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"storys\"><center>Musikindustrie will Wegwerfen von CDs verbieten<\/center><\/h1>\n<p><font class=\"storys\"><br \/>\n<br \/>\npem\/Telepolis &#8211; Die Musikindustrie konnte sich in den vergangenen Jahren einige ungew\u00f6hnliche Rechte sichern ? etwa das auf direkte Datenabfrage beim Internetprovider oder ein Verbot von &#8220;Umgehungstechnologie&#8221;. Nun formulierte die Universal Music Group (UMG) in den USA einen neuen Anspruch. Danach sollen auch der Weiterverkauf und das Wegwerfen von CDs Copyright-Verletzungen darstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Universals Anwalt Russell Frackman, der f\u00fcr die Musikindustrie unter anderem den Napster-Prozess gewann, erhob diesen Anspruch im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der Promo-CDs des Labels auf eBay angeboten hatte. Frackman argumentiert, Augusto habe die CDs nicht weiterverkaufen d\u00fcrfen, weil sie ihm vom Musikkonzern nicht verkauft wurden und deshalb die &#8220;first-sale doctrine&#8221; nicht greife. Diese besagt unter anderem, dass die Kontrolle von Monopolrechtsinhabern nur bis zum ersten Verkaufsvorgang eines Tontr\u00e4gers gilt, weshalb er gebraucht beliebig oft weiterver\u00e4u\u00dfert werden darf.<\/p>\n<p>Die Musikindustrie versuchte bereits mehrmals, den Weiterverkauf von gebrauchten Tontr\u00e4gern zu unterbinden, was ihr aber aufgrund des bereits 1908 vom Supreme Court eingef\u00fchrten Rechtsgrundsatzes nie gelang. 1976 wurde in einer Gesetzes\u00e4nderung festgelegt, dass f\u00fcr die Geltung dieses Grundsatzes kein Verkauf notwendig ist, sondern auch andere Formen der Inverkehrbringung reichen. Nicht greifen sollte der Grundsatz dagegen bei lediglich vermieteten Objekten. Seitdem entwickelte sich vor allem zu Software eine ausgesprochen widerspr\u00fcchliche Rechtsprechung. Hier beriefen sich Hersteller teilweise darauf, dass ihre Software nicht verkauft, sondern lediglich lizenziert w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Electronic Frontier Foundation (EFF) bef\u00fcrchtet im Falle des Erfolgs der Klage auch Folgen f\u00fcr Verbraucher und \u00fcbernahm deshalb Augustos Verteidigung. Problematisch an der Argumentation Frackmans sei unter anderem, dass er Augusto die Beweislast f\u00fcr den Erstverkauf auferlegen will. W\u00fcrde diesem Anliegen stattgegeben, k\u00f6nnte dies f\u00fcr Verbraucher hei\u00dfen, Belege f\u00fcr CDs jahrzehntelang aufheben zu m\u00fcssen. Der Universal-Anwalt sieht au\u00dferdem in Augustos Angabe, er h\u00e4tte die CDs im Falle der Unverk\u00e4uflichkeit verschenkt oder weggeworfen, eine &#8220;ungenehmigte Verbreitung&#8221; und damit eine Copyrightverletzung.<\/p>\n<p>Die Musikindustrie verschickt viele tausende von Promo-CDs ? meist ungefragt. Im Allgemeinen werfen Radiosender und Redaktionen solche CDs weg. Eine umweltbewuaatere Minderheit tr\u00e4gt sie in Second-Hand-L\u00e4den; archiviert werden solche Musikbemusterungen in Zeiten zunehmender Raumnot kaum noch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Musikindustrie will Wegwerfen von CDs verbieten pem\/Telepolis &#8211; Die Musikindustrie konnte sich in den vergangenen Jahren einige ungew\u00f6hnliche Rechte sichern ? etwa das auf direkte Datenabfrage beim Internetprovider oder ein Verbot von &#8220;Umgehungstechnologie&#8221;. Nun formulierte die Universal Music Group (UMG) in den USA einen neuen Anspruch. 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