Datenschutz gilt sogar über den Tod hinaus!
Zutiefst getroffen vom unerwarteten Tod ihres Mannes war Herta F. Vielleicht noch tiefer aber traf sie die Härte einer
gesetzlichen Bestimmung, die wirklich unglaublich erscheint: Denn sie al sWitwe hatte weder Einsicht in Krankengeschichte
noch Todesbericht. Datenschutz nämlich geht über den Tod hinaus …
Ministerialrat i.R. Dipl.Ing.Mag.Dr. Alois F. verstarb nach zweiwöchigen Aufenthalt in der Lainzer Kardiologie. Unerwartet
für seine Frau, die mit ihm 40 Jahre verheiratet war. Sie klammerte sich an die Aussagen der Ärzte, die “doch meinem Mann
versprachen, ‘Wir machen Sie gesund’!” Als die Frau eine halbe Stunde nach der Todesmitteilung im Krankenhaus eintraf,
war ihr Gatte – Sonderklassepatient! – in einem “pietätlosen Abstellkammerl untergebracht”. Völlig verzweifeln liess Frau F. aber
das Fehlen der Krankengeschichte und des Abschlussberichtes. “Da kann doch etwas mit dem Tode meines Mannes nicht stimmen, wenn
ich als Ehegattin keinen einblick bekomme”, so die Witwe. Was unglaublich klingt aber wirklich wahr ist: Selbst
engste Angehörige müssen auf die oft nur mündliche Auskünfte der Ärzte vertrauen. Denn Krankengeschichte, Abschlussbericht und auch die
genaue Todesursache sind eigentlich persönliche Daten, die deshalb auch dem Datenschutz unterliegen. Und das gilt sogar über den
tod hinaus! Datenschutz kann nämlich nicht vererbt werden, und deshalb haben selbst engste Angehörige eigentlich kein Recht auf
genaueste Diagnosen. Abhilfe aus dem Paragraphendschungel: Eine schriftliche ERklärung, dass im Falle die
Hinterbliebenen das Recht auf Auskunft haben sollen.
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kurios.at, 27. April 2000 |
Kategorie: Allgemein
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