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Saturday, September 12th, 2009

Strafe für Furz: “Gefährdung der Sicherheit”



orf Online – Ein kurioser Fall sorgt in der Steiermark für Verwunderung: Ein 20-Jähriger wurde zu einer Strafe von 50 Euro verurteilt, weil er bei einem Zeltfest einen Furz gelassen haben soll. Damit hat er gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen.

Zu dem folgenschweren Vorfall war es Ende Juli bei einem Zeltfest in Frohnleiten gekommen. Der 20-Jährige stand bei einer Amtshandlung nach einer Rauferei neben den Beamten.

Was dann passierte, klingt im Amtsdeutsch der Anzeige so: “Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat.

Furz Strafe

Der Steirer habe die Amtshandlung durch den Furz ins Lächerliche gezogen, heißt es von der Polizei in Frohnleiten: “Er hat demonstrativ einen fahren gelassen”.

Der junge Mann hat damit die steirische Sicherheit gefährdet, denn er hat gegen Paragraf 2 des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes – den, wie Anwälte erzählen, umstrittenen “Anstandsparagrafen” – verstoßen.

Ein Grazer Anwalt sagt, dass dieser Paragraf geschaffen wurde, “damit die Polizei eine Handhabe hat, wenn man ihr etwa den Stinkefinger zeigt”. “Während der Stinkefinger absichtlich gezeigt wird, kommt einem der Furz aber aus”, so der Grazer Anwalt weiter, der den jungen Steirer gerne gegen die BH Graz-Umgebung vertreten hätte.

Er habe aus Angst gezahlt, berichtete er am Dienstag dem ORF-Fernsehmagazin “konkret”. Da der Mann einen Tag im Gefängnis sitzen hätte müssen, falls er die Strafe nicht beglichen hätte, zahlte er. Ins Gefängnis habe er wegen eines Furzes nicht gewollt, so der Steirer.